Verfasst von: Frau Ropertz | November 30, 2011

Keine Diskriminierung bitte! (Artikel 2)

Artikel 2 der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte” lautet

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, wie etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.

Eine Postkarte von Amnesty International gab den Anstoß für einen Versuch mit der Klasse 6.2. Die Jungen und Mädchen dieser Klasse hatten jeweils einen riesengroßen Drachen gebastelt, den sie anläßlich des Drachenfests auf den Rheinwiesen steigen lassen wollten.

In Afghanistan (so Amnesty International) dürfen Mädchen keine Drachen steigen lassen, was sehr ungerecht ist. Frauen hatten dort immer schon weniger Rechte als Männer,  Mädchen weniger Rechte als Jungen. Die Postkarte an den deutschen Botschafter in Afghanistan sollte ihn dazu bewegen, sich für die Frauenrechte in diesem Land einzusetzen.

In Düsseldorf sollten die afghanischen Verhältnisse einmal nachempfunden werden, damit man weiß, wie sich Ungerechtigkeit für die Benachteiligten anfühlt.

Hier das Video dazu:


Antworten

  1. Es ist schade , dass die Mädchen nicht Drachen steigen lassen dürfen .
    Ich komme selber aus Afghanistan und finde es sehr schlecht .
    Hoffentlich bekommen die Mädchen auch Rechte !!!


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